PERSONALBERATUNG

Die Vereinbarung findet insbesondere Anwendung bei der Suche und Auswahl von Führungspositionen, die betriebspolitische Entscheidungen maßgeblich beeinflussen und entsprechende Verantwortung tragen sollen.

Der Auftraggeber erhält vom Berater ein Maß an Unterstützung, das nach Art und Umfang dem Aufwand entspricht, den der Unternehmer selbst für die Suche und Auswahl eines künftigen Mitarbeiters auf seine Kosten aufwenden müßte. Durch den Einsatz eines geeigneten Instrumentariums wird sichergestellt, daß die Anforderungen der zu besetzenden Stelle, spezifische Unternehmensbedingungen und die gewünschte Qualifikation des gesuchten Mitarbeiters hinsichtlich der objektiven Stellenanforderungen (Ausbildung/Berufserfahrung) wie auch der subjektiven (Persönlichkeitsmerkmale) im gewünschten Maße abgedeckt werden.

Gegenstand der Vereinbarung ist es, dem Auftraggeber bei der Suche, Auswahl und Einstellung jede erdenkliche Unterstützung und Beratung zu geben ,um den am besten qualifizierten Bewerber so bald als möglich für das Unternehmen zu gewinnen.

 

 

 

 

PERSONALSUCHE UND -BESCHAFFUNG

Für die Einschaltung eines Personalberaters spricht auch die Gewährleistung einer professionellen Handhabung von Suche und Auswahl.

Vorteile sind:

  • abgesichertes Auswahlverfahren

  • schnellstmögliche Besetzung

  • Zeitgewinn für die laufenden Geschäfte

  • Kostenvorteil bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise

  • große Kandidatenauswahl durch breitere Kontaktbasis

  • mögliche Einbindung interner Kandidaten in das Auswahlverfahren

  • Strukturberatung, vor allem bei hochrangigen Stellen

  • Know-How-Transfer im Beratungsprozeß

  • Vertrauenswürdigkeit und Effizienz des Personalberaters

  • Gewährleistung einer nochmaligen Besetzung bei Eignungsmängel, die in der Leistung oder Persönlichkeit des eingestellten Bewerbers begründet sind und die von Ihnen innerhalb von 12 Monaten geltend gemacht werden.

 


 

BERATUNGSGRUNDSÄTZE

bei der Stellenbesetzung

  • Wir treffen gegenüber dem Auftraggeber vor Vertragsabschluß eine klare Aussage über die Besetzbarkeit von Positionen, daher gehen wir davon aus, daß der Auftraggeber uns mit allen notwendigen Hintergrundinformationen ausgestattet hat.

  • Wir gewährleisten absolute Vertraulichkeit und vertreten in gleicher weise die Interessen des Auftraggebers wie die 'berechtigten Interessen der potentiellen Kandidaten.

  • Wir sind bestrebt, das umfassende Know-How des in vielen Branchen tätigen Beratungsunternehmens an seine Auftraggeber zu vermitteln.

  • Wir stellen sicher, daß Mitarbeiter eines Auftraggebers bei der Kandidatensuche für andere Unternehmen nicht angesprochen werden.

  • Wir arbeiten grundsätzlich für ein Festhonorar, das mit dem Vertragsabschluß festgelegt und in drei Stufen fällig wird.

  • Wir unterstützen Auftraggeber und eingestellten Mitarbeiter während der Einarbeitungsphase im ersten Jahr: diese Leistung wird nicht in Rechnung gestellt.

  • Wir bieten Gewähr bei Eignungsmängel des eingestellten Mitarbeiters.

 



                                                                                   

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